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   BGH, 10.04.2018 - XI ZR 181/17   

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https://dejure.org/2018,11008
BGH, 10.04.2018 - XI ZR 181/17 (https://dejure.org/2018,11008)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2018 - XI ZR 181/17 (https://dejure.org/2018,11008)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2018 - XI ZR 181/17 (https://dejure.org/2018,11008)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Beschwer i.R.e. Widerrufs eines Darlehensvertrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8 S. 1; BGB § 357 Abs. 1 S. 1
    Festsetzung der Beschwer i.R.e. Widerrufs eines Darlehensvertrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus BGH, 10.04.2018 - XI ZR 181/17
    Im Fall eines wirksamen Widerrufs ist das Schuldverhältnis gemäß § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung nach den §§ 346 ff. BGB rückabzuwickeln, so dass für den Wert der Beschwer, wenn wie hier auf Feststellung geklagt wird, dass der Darlehensvertrag sich in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis umgewandelt hat, die Leistungen maßgeblich sind, die der Darlehensnehmer gemäß §§ 346 ff. BGB beanspruchen zu können meint (Senatsbeschluss vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15, WM 2016, 454 Rn. 6 f.).
  • BGH, 04.03.2016 - XI ZR 39/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Beendigung eines

    Auszug aus BGH, 10.04.2018 - XI ZR 181/17
    Neben diesem Wert hat die weitere Feststellung des Betrags, den die Klägerin der Beklagten noch schuldet, keinen eigenständigen, darüber hinausgehenden Wert (vgl. Senatsbeschluss vom 4. März 2016 - XI ZR 39/15, BKR 2016, 204 Rn. 3).
  • BGH, 10.01.2017 - XI ZB 17/16

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Umwandlung eines

    Auszug aus BGH, 10.04.2018 - XI ZR 181/17
    Maßgeblich sind dabei die Zins- und Tilgungsleistungen bis zum Widerruf (Senatsbeschluss vom 10. Januar 2017 - XI ZB 17/16, juris).
  • OLG Köln, 09.07.2018 - 12 U 20/17

    Streitwert einer Klage auf Feststellung des Nichtbestehens von Ansprüchen des

    Hierfür sind die bis zum Widerruf erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen der Kläger, anders als für den ursprünglich gestellten positiven Feststellungsantrag (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschluss vom 10.04.2018 - XI ZR 181/17, Rn. 2 mwN), der einen anderen Streitgegenstand betrifft (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2017 - XI ZR 183/15, juris-Rn. 15), nicht maßgeblich.
  • OLG Köln, 07.06.2018 - 12 W 17/18

    Abänderung einer Streitwertfestsetzung

    Hierfür hat das Landgericht im Einklang mit der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt BGH, XI ZR 181/17, Beschluss vom 10.04.2018, Rn. 2) zu Recht einen Streitwert nach Maßgabe der bis zum Widerruf erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen in Höhe von insgesamt 41.813,59 EUR festgesetzt.
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